Barcelona beschließt ersten Antirassismus-Plan für zehn Jahre
Ein kommunaler Antirassismus-Plan, der Verwaltungshandeln, Wohnungsvergabe und Bildungschancen systematisch überprüft, schützt demokratische Grundrechte für alle Stadtbewohnerinnen und -bewohner – unabhängig von Pass oder Herkunft. Besonders relevant ist der Ansatz, Betroffene aktiv beim Anzeigen von Diskriminierung zu begleiten: Das stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen und macht Rechtsstaat erfahrbar, statt ihn nur zu behaupten.
Barcelona zeigt, dass kommunale Antirassismuspolitik kein Lippenbekenntnis sein muss – sondern messbar, budgetiert und überprüfbar. Für ostdeutsche Kommunen, in denen rassistische Vorfälle zunehmen und die Zivilgesellschaft oft allein kämpft, ist dieses Modell direkt übertragbar. Die Einrichtung eines Observatoriums und die Schulung des gesamten Stadtpersonals sind Schritte, die auch ein Amt in Schwerin oder Güstrow gehen könnte – wenn der politische Wille vorhanden ist.