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Monday, 20. April 2026
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Batteriespeicher-Privilegierung droht erneute Einschränkung

Das Bundesbauministerium plant laut einem Referentenentwurf, die erst kürzlich eingeführten Baugenehmigungserleichterungen für große Batteriespeicher nahe Umspannwerken wieder einzuschränken. Konkret ist ein neuer Mindestabstand von 100 Metern zu Umspannwerken sowie eine Begrenzung des Privilegierungsbereichs auf maximal 200 Meter vorgesehen. Verbände haben bis Ende April die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen und so auf die Ausgestaltung der Regelung Einfluss zu nehmen. Der finale Gesetzentwurf wird erst nach der Sommerpause erwartet, sodass noch Spielraum für praxisorientierte Anpassungen besteht.

Großskalige Batteriespeicher sind ein zentrales Element einer stabilen Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen und damit unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende. Häufig wechselnde und verschärfte Genehmigungsregeln schaffen Planungsunsicherheit für Investoren und verlangsamen den dringend notwendigen Ausbau der Speicherkapazitäten in Deutschland.

Mecklenburg-Vorpommern als windstarkes Flächenland ist auf funktionierende Speicherlösungen angewiesen, um die regional erzeugte Energie effizient ins Netz zu integrieren. Die geplanten Gesetzesänderungen könnten konkrete Speicherprojekte im Land verzögern oder unwirtschaftlich machen. Die laufende Verbändeanhörung bietet noch die Möglichkeit, auf praxistauglichere Regelungen hinzuwirken.