BVerfG: Zweitveröffentlichungspflicht für Forscher verfassungswidrig
Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen ist ein gesellschaftliches Gemeingut: Öffentlich finanzierte Forschung sollte auch öffentlich zugänglich sein. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Stärkung von Open Access kluge politische Gestaltung auf Bundesebene und in der Forschungsförderung erfordert, statt sich auf rechtlichen Zwang zu stützen. Das stärkt letztlich die Legitimität und Nachhaltigkeit der Open-Access-Bewegung.
Für Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa die Universität Rostock oder die Universität Greifswald, bedeutet die Entscheidung, dass eigene Zweitveröffentlichungsregelungen auf Landesebene künftig ebenfalls verfassungsrechtlich angreifbar wären. Der konstruktive Weg führt nun über Förderanreize, Open-Access-Mandate in Drittmittelgebung und institutionelle Repositorien. Wissenschaftspolitisch eröffnet das die Chance, Open Access als Kulturwandel statt als Compliance-Pflicht zu gestalten.