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Friday, 1. May 2026
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Wissenschaft & Gesundheit

BVerfG: Zweitveröffentlichungspflicht für Forscher verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung aus Baden-Württemberg gekippt, die Forschende zur Zweitveröffentlichung im Open-Access-Format verpflichtete – dies verstoße gegen die ausschließliche Bundeskompetenz im Urheberrecht. Das Urteil betrifft auch Diskussionen in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, wo Hochschulen eigene Open-Access-Strategien verfolgen. Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen bleibt ein wichtiges Ziel, muss aber künftig über Anreize, Förderbedingungen und freiwillige Vereinbarungen erreicht werden statt durch landesrechtlichen Zwang. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass der Weg zu öffentlich zugänglicher Wissenschaft weiter beschritten wird, jedoch auf rechtssichererem Fundament.

Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen ist ein gesellschaftliches Gemeingut: Öffentlich finanzierte Forschung sollte auch öffentlich zugänglich sein. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Stärkung von Open Access kluge politische Gestaltung auf Bundesebene und in der Forschungsförderung erfordert, statt sich auf rechtlichen Zwang zu stützen. Das stärkt letztlich die Legitimität und Nachhaltigkeit der Open-Access-Bewegung.

Für Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa die Universität Rostock oder die Universität Greifswald, bedeutet die Entscheidung, dass eigene Zweitveröffentlichungsregelungen auf Landesebene künftig ebenfalls verfassungsrechtlich angreifbar wären. Der konstruktive Weg führt nun über Förderanreize, Open-Access-Mandate in Drittmittelgebung und institutionelle Repositorien. Wissenschaftspolitisch eröffnet das die Chance, Open Access als Kulturwandel statt als Compliance-Pflicht zu gestalten.