EU-Haushalt: Millionen Behinderte fürchten um ihre Teilhabe
Die inklusive Gestaltung öffentlicher Fördermittel ist eine Grundvoraussetzung für eine offene Gesellschaft, in der niemand aufgrund einer Behinderung unsichtbar gemacht wird. Wenn EU-Gelder segregierende statt integrierende Strukturen finanzieren, werden Grundrechte und das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe systematisch untergraben. Die Debatte zeigt, dass Haushaltspolitik immer auch Menschenrechtspolitik ist.
Die EU-Haushaltsentscheidungen der kommenden Jahre werden langfristig prägen, welche Lebensrealität Menschen mit Behinderungen in ganz Europa erfahren – auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo Strukturfondsmittel aus Brüssel direkt in regionale Sozial- und Bildungsprojekte fließen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Kommunen sollten die Verhandlungen aktiv begleiten und auf inklusive Förderkriterien drängen. Eine konsequente Ausrichtung an der UN-Behindertenrechtskonvention wäre der richtige Maßstab.