EU-Parlament fordert einheitliche Definition von Vergewaltigung
Einheitliche Standards beim Opferschutz stärken die Grundrechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der gesamten EU und setzen ein klares Signal für Geschlechtergleichstellung. Eine gemeinsame Rechtsdefinition verhindert, dass unterschiedliche nationale Standards zu einem Schutzgefälle führen, das Betroffene benachteiligt. Das Vorhaben trägt zur Kohärenz des europäischen Rechtsraums und zur Verwirklichung der Grundrechtecharta bei.
Die Initiative des EU-Parlaments ist Teil einer breiteren Bewegung zur Stärkung von Frauenrechten und Opferschutz auf europäischer Ebene. Sie schließt an Debatten an, die durch die MeToo-Bewegung ausgelöst wurden, und gibt ihnen rechtliche Form. Länder mit bereits verankertem Zustimmungsprinzip – wie Schweden oder Deutschland – könnten als Vorbilder dienen. Für die Umsetzung in nationales Recht wären in mehreren EU-Staaten umfassende Gesetzesreformen notwendig.