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Tuesday, 28. April 2026
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EU-Parlament fordert einheitliche Definition von Vergewaltigung

Das EU-Parlament spricht sich für eine einheitliche europäische Definition von Vergewaltigung aus, die auf dem 'Nur Ja heißt Ja'-Prinzip basiert. Ziel ist es, Opfer sexualisierter Gewalt in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen rechtlich zu schützen und bestehende Ungleichheiten im Strafrecht zu überwinden. Eine solche Harmonisierung würde auch Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern betreffen und könnte den Schutzstandard für Betroffene weiter stärken.

Einheitliche Standards beim Opferschutz stärken die Grundrechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der gesamten EU und setzen ein klares Signal für Geschlechtergleichstellung. Eine gemeinsame Rechtsdefinition verhindert, dass unterschiedliche nationale Standards zu einem Schutzgefälle führen, das Betroffene benachteiligt. Das Vorhaben trägt zur Kohärenz des europäischen Rechtsraums und zur Verwirklichung der Grundrechtecharta bei.

Die Initiative des EU-Parlaments ist Teil einer breiteren Bewegung zur Stärkung von Frauenrechten und Opferschutz auf europäischer Ebene. Sie schließt an Debatten an, die durch die MeToo-Bewegung ausgelöst wurden, und gibt ihnen rechtliche Form. Länder mit bereits verankertem Zustimmungsprinzip – wie Schweden oder Deutschland – könnten als Vorbilder dienen. Für die Umsetzung in nationales Recht wären in mehreren EU-Staaten umfassende Gesetzesreformen notwendig.