EuGH verurteilt Ungarn wegen Anti-LGBTI+-Gesetz erstmals nach Art. 2
Das Urteil setzt ein klares Signal, dass EU-Grundwerte wie Menschenwürde, Gleichheit und Minderheitenschutz keine unverbindlichen Appelle sind, sondern gerichtlich durchsetzbare Rechtsmaßstäbe. Es stärkt den Mechanismus, mit dem die Union ihre demokratischen Grundlagen gegen Aushöhlungsversuche einzelner Mitgliedstaaten verteidigen kann. Damit schützt das Urteil letztlich alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Das Urteil ist ein Präzedenzfall mit weitreichenden Konsequenzen für die Rechtsarchitektur der EU: Erstmals können Mitgliedstaaten direkt für die Verletzung der in Artikel 2 verankerten Unionswerte zur Rechenschaft gezogen werden. Dies schafft ein wichtiges Instrument für künftige Verfahren gegen demokratische Rückschritte in EU-Staaten. Der Machtwechsel in Ungarn nach 16 Jahren Orbán bietet zudem die Chance, die Rechtslage für LGBTI+-Personen dort konkret zu verbessern.