Direkt zum Inhalt
faktisch.
Friday, 17. April 2026
Ticker
Sonstiges

Gesetz gegen digitale Gewalt: Schutz und Datenspeicherung im Paket

Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll Betroffene digitaler Gewalt besser schützen: Sexualisierte Deepfakes werden unter Strafe gestellt, Klagemöglichkeiten gegen Täterinnen und Täter werden erleichtert. Der Entwurf adressiert ein breites Spektrum an Übergriffenformen wie Doxing, Cyberstalking und bildbasierte Gewalt. Gleichzeitig enthält er die umstrittene Wiedereinführung anlassloser IP-Adressen-Speicherung, die in der Datenschutzdebatte kritisch bewertet wird.
🔍 Einordnung
Ein wirksamer Schutz vor digitaler Gewalt ist eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe im öffentlichen Diskurs, besonders für Frauen und marginalisierte Gruppen. Gleichzeitig erfordert eine offene Gesellschaft eine kritische Abwägung zwischen Schutzmaßnahmen und dem Recht auf Privatsphäre, da anlasslose Datenspeicherung das Vertrauen in digitale Kommunikation grundsätzlich erschüttern kann.
💡 Perspektive
Das Gesetz markiert einen wichtigen Schritt, digitale Räume sicherer zu gestalten und Betroffenen konkrete Rechtsmittel an die Hand zu geben. Die enthaltene IP-Vorratsdatenspeicherung bleibt jedoch ein strittiger Punkt, der die parlamentarische Debatte prägen wird und einer europarechtlichen Überprüfung standhalten muss. Entscheidend wird sein, ob der finale Gesetzestext Schutz und Bürgerrechte in ein tragfähiges Gleichgewicht bringt.
Perspektiven