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Sunday, 26. April 2026
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Erneuerbare Energien & Klima

Kapazitätsmarkt kommt – Batteriespeicher zunächst ausgeschlossen

Der Referentenentwurf des StromVKG schafft erstmals einen regulierten Kapazitätsmarkt in Deutschland, schließt Batteriespeicher jedoch in den ersten neun Gigawatt der Ausschreibungen faktisch aus. Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an erneuerbaren Energien ist das ein verpasstes Signal: Batteriespeicher sind genau die Flexibilitätstechnologie, die volatile Wind- und Solareinspeisung ausgleichen kann. Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften, die bereits in Speicherprojekte investieren oder planen, sollten die Weiterentwicklung des Gesetzes aktiv begleiten und politischen Druck für eine frühzeitige Einbeziehung von Batteriespeichern aufbauen. Eine nachträgliche Korrektur des Rahmens ist möglich, kostet aber wertvolle Zeit bei der Energiewende.

Ein funktionierender Kapazitätsmarkt ist das Fundament einer sicheren und gleichzeitig klimaneutralen Stromversorgung – er entscheidet, welche Kraftwerke gebaut werden und wer dafür bezahlt. Der Ausschluss von Batteriespeichern in der Anfangsphase benachteiligt eine Technologie, die gerade für dezentrale, bürgerschaftlich getragene Energieprojekte besonders geeignet ist, und zementiert vorerst konventionelle Strukturen.

Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Wind- und Solarenergie sind Speichertechnologien kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit zur Netzstabilisierung. Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften, die auf Batteriespeicher setzen, werden durch die aktuelle Entwurfsfassung regulatorisch benachteiligt und können vorerst keine Kapazitätsvergütung erwarten. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen – jetzt ist der Moment für Kommunen, Verbände und Energiegenossenschaften aus MV, sich aktiv in die Konsultation einzubringen.