Kapazitätsmarkt kommt – Batteriespeicher zunächst ausgeschlossen
Ein funktionierender Kapazitätsmarkt ist das Fundament einer sicheren und gleichzeitig klimaneutralen Stromversorgung – er entscheidet, welche Kraftwerke gebaut werden und wer dafür bezahlt. Der Ausschluss von Batteriespeichern in der Anfangsphase benachteiligt eine Technologie, die gerade für dezentrale, bürgerschaftlich getragene Energieprojekte besonders geeignet ist, und zementiert vorerst konventionelle Strukturen.
Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Wind- und Solarenergie sind Speichertechnologien kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit zur Netzstabilisierung. Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften, die auf Batteriespeicher setzen, werden durch die aktuelle Entwurfsfassung regulatorisch benachteiligt und können vorerst keine Kapazitätsvergütung erwarten. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen – jetzt ist der Moment für Kommunen, Verbände und Energiegenossenschaften aus MV, sich aktiv in die Konsultation einzubringen.