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Wednesday, 15. April 2026
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MV verdoppelt Flächen für Solarparks – mit strengeren Kriterien

Mecklenburg-Vorpommern weitet sein Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen von 5.000 auf 10.000 Hektar aus. Gleichzeitig wurden die Zulassungskriterien verschärft: Hochwertige Böden, Moore und Naturschutzgebiete sind künftig als Standorte ausgeschlossen, und der zulässige Bodenpunktwert wurde von 40 auf maximal 25 bzw. 30 Punkte abgesenkt. Die Regelung gilt als Übergangslösung bis zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms und fördert ausdrücklich kombinierte Nutzungen wie Agri-PV, Speicher und Wasserstofferzeugung.
🔍 Einordnung
Die Entscheidung verbindet Klimaschutz mit Flächengerechtigkeit: Mehr Solarenergie wird möglich, ohne die produktivsten Böden der Landwirtschaft zu entziehen. Die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und kommunale Partizipation stärken zudem die demokratische Teilhabe an der Energiewende vor Ort.
💡 Perspektive
Die Kontingenterhöhung zeigt, wie Länder die Energiewende aktiv steuern können, statt sie unkontrolliert dem Markt zu überlassen. Die strengeren Bodenkriterien und die Förderung von Mehrfachnutzungen setzen einen Maßstab, der Ökologie und Versorgungssicherheit zusammendenkt. Für MV als Flächenland mit bedeutender Landwirtschaft ist diese Balance besonders wichtig.