Nur Ja heißt Ja: EU-Parlament fordert Reform des Sexualstrafrechts
Eine Zustimmungslösung stärkt die körperliche Selbstbestimmung als Grundrecht – das betrifft nicht abstrakt 'Frauen', sondern konkret Menschen, die bisher vor Gericht kaum eine Chance hatten, weil das Nein nicht laut genug galt. Für eine offene Gesellschaft ist die Frage, wie der Staat sexualisierte Gewalt rechtlich behandelt, ein Gradmesser dafür, wessen Würde er wirklich schützt.
Deutschland zögert, während andere EU-Staaten bereits praktische Erfahrungen mit der Zustimmungslösung gesammelt haben – das ist keine Frage mangelnder Rechtstechnik, sondern politischer Prioritäten. Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen strukturell unterversorgten ländlichen Räumen, wo Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt dünn gesät sind, wäre eine stärkere rechtliche Grundlage besonders relevant. Die Debatte bietet die Chance, Rechtsstaat und Gleichstellung zusammenzudenken – statt sie gegeneinander auszuspielen.