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Wednesday, 29. April 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Nur Ja heißt Ja: EU-Parlament fordert Reform des Sexualstrafrechts

Das EU-Parlament fordert eine einheitliche Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht: Nur ein ausdrückliches Ja soll als Einverständnis gelten. Länder wie Schweden und Spanien zeigen, dass diese Regelung rechtlich funktioniert und Betroffene besser schützt. Deutschland hinkt bei der Umsetzung hinterher, obwohl der gesellschaftliche Druck groß ist. Die Reform würde keine Beweislastumkehr bedeuten, sondern den strukturellen Schutz vor sexualisierter Gewalt stärken.

Eine Zustimmungslösung stärkt die körperliche Selbstbestimmung als Grundrecht – das betrifft nicht abstrakt 'Frauen', sondern konkret Menschen, die bisher vor Gericht kaum eine Chance hatten, weil das Nein nicht laut genug galt. Für eine offene Gesellschaft ist die Frage, wie der Staat sexualisierte Gewalt rechtlich behandelt, ein Gradmesser dafür, wessen Würde er wirklich schützt.

Deutschland zögert, während andere EU-Staaten bereits praktische Erfahrungen mit der Zustimmungslösung gesammelt haben – das ist keine Frage mangelnder Rechtstechnik, sondern politischer Prioritäten. Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen strukturell unterversorgten ländlichen Räumen, wo Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt dünn gesät sind, wäre eine stärkere rechtliche Grundlage besonders relevant. Die Debatte bietet die Chance, Rechtsstaat und Gleichstellung zusammenzudenken – statt sie gegeneinander auszuspielen.