Petition für Barrierefreiheit: Wer schützt das Gesetz wirklich?
Barrierefreiheit ist keine Spezialfrage für eine Minderheit, sondern eine Grundbedingung für gesellschaftliche Teilhabe – das betrifft ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit temporären Einschränkungen gleichermaßen. Ein Gesetz, das Unternehmen schützt statt Menschen mit Behinderung, verfestigt strukturelle Ungleichheit und signalisiert, wessen Bedürfnisse in der Demokratie zählen. Dass Betroffene hier aktiv Druck machen müssen, zeigt, wie wenig Selbstverständlichkeit hinter dem Begriff Gleichstellung steckt.
Die Petition ist ein klassisches Beispiel zivilgesellschaftlicher Gegenmacht: Dort, wo Lobbyinteressen der Wirtschaft in Gesetzestexte einfließen, braucht es organisierte Bürger:innen, die laut werden. Für MV ist das besonders relevant, weil Barrierefreiheit im ländlichen Raum – bei Behörden, im ÖPNV, in Arztpraxen – nach wie vor weit hinter städtischen Standards zurückliegt. Ein gestärktes Gleichstellungsgesetz könnte auch hier Druck erzeugen, konkrete Verbesserungen durchzusetzen.