Türkei inhaftiert Klimaaktivistin vor COP31-Gastgeberrolle
Die Kriminalisierung friedlichen Umweltprotests untergräbt das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und sendet ein gefährliches Signal an zivilgesellschaftliche Akteure weltweit. Internationale Klimagipfel können nur dann Wirkung entfalten, wenn Gastgeberstaaten zivilgesellschaftliche Teilhabe aktiv schützen statt unterdrücken. Der Fall zeigt exemplarisch, wie der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und demokratische Grundrechte untrennbar miteinander verbunden sind.
Als COP31-Ko-Gastgeber trägt die Türkei eine besondere Verantwortung dafür, dass Umweltschützerinnen und -schützer sicher und frei am Klimadialog teilnehmen können. Die Inhaftierung von Işık widerspricht diesem Anspruch und gefährdet die Legitimität des Gipfels noch vor seinem Beginn. Internationale Zivilgesellschaft und EU-Institutionen sind gefordert, diplomatischen Druck für die Freilassung zu verstärken und Mindeststandards für zivilgesellschaftliche Teilhabe bei COP31 einzufordern.