US-Gericht entscheidet: Darf der Staat Smartphone-Standorte massenhaft abrufen?
Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, hinterlässt digitale Spuren – das war noch vor zwanzig Jahren undenkbar. Wenn Strafverfolgungsbehörden diese Spuren massenhaft und ohne individuellen Verdacht abrufen dürfen, verliert das Recht auf Privatsphäre seinen praktischen Kern. Besonders Menschen in marginalisierten Positionen – Protestierende, politisch Aktive, Menschen ohne gesellschaftlichen Rückhalt – trifft eine solche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse am härtesten.
Die Entscheidung des Supreme Court wird auch europäische Rechtssysteme und den deutschen Umgang mit Standortdaten beeinflussen, da US-Urteile in der Rechtspraxis häufig als Orientierungspunkte dienen. In Deutschland und der EU schützt die DSGVO Standortdaten zwar stärker, doch die Debatte über den Einsatz von Geodaten durch Strafverfolgungsbehörden ist auch hierzulande ungelöst. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der CCC oder digitalcourage könnten den Fall als Anlass nutzen, um den deutschen Gesetzgeber zu konkreten Regelungen zu drängen.