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Tuesday, 28. April 2026
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USA: Visum nur bei erklärter Rückkehrbereitschaft

Das US-Außenministerium verlangt von Visaantragstellern weltweit eine Erklärung, dass sie keine Verfolgung in ihrer Heimat fürchten – wer diese verweigert, erhält automatisch kein Visum. Besonders Menschen aus Krisenregionen werden dadurch von legalen Einreisewegen abgeschnitten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Regelung als systematischen Angriff auf international verbrieftes Flüchtlingsrecht. Für Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass mehr Schutzsuchende auf europäische Aufnahmewege angewiesen sein werden, was eine verstärkte zivilgesellschaftliche und politische Antwort erfordert.

Die Maßnahme untergräbt das völkerrechtlich verankerte Non-Refoulement-Prinzip, das Menschen vor Abschiebung in Länder schützt, in denen ihnen Verfolgung droht. Sie setzt Betroffene unter Druck, rechtlich relevante Schutzbedarfe zu verschweigen, um überhaupt Zugang zum Visaverfahren zu erhalten. Für eine offene Gesellschaft ist die Verteidigung internationaler Schutzstandards essenziell – auch wenn sie von einem Partnerland verletzt werden.

Diese Entwicklung in der US-Immigrationspolitik erhöht den Druck auf Europa, eigene rechtsstaatliche Schutzstandards im Migrationsbereich zu behaupten und sichtbar zu vertreten. Für Deutschland und die EU ergibt sich die Frage, wie mit Drittstaaten umgegangen wird, die internationale Schutzkonventionen faktisch aushebeln. Zivilgesellschaftliche Akteure, Flüchtlingshilfsorganisationen und Rechtsanwälte sollten Betroffene gezielt über ihre Rechte informieren.