Interessenkonflikt: Mieterberater vertreten auch Vermieter
Öffentlich finanzierte Mieterberatung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen im angespannten Wohnungsmarkt. Wenn Interessenkonflikte diese Schutzfunktion aushöhlen, gefährdet das das Vertrauen in staatlich geförderte Beratungsstrukturen insgesamt. Klare Unvereinbarkeitsregeln und unabhängige Kontrolle sind notwendige Voraussetzungen, damit solche Angebote ihren demokratischen Auftrag erfüllen können.
Der Fall aus Spandau zeigt, dass bei der Vergabe öffentlicher Beratungsaufträge verbindliche Regelungen zu Interessenkonflikten fehlen oder nicht ausreichend durchgesetzt werden. Kommunen und Bezirke sind gefordert, transparente Auswahlverfahren und klare Ausschlusskriterien einzuführen. Gute Beispiele aus anderen Städten, in denen gemeinnützige Mietervereine die Beratung übernehmen, könnten als Modell dienen.